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Der Gegenstand eines Patentes bzw. seines "kleinen Bruders" Gebrauchsmuster wird nach technischen Gesichtspunkten durch Patentklassifikationen eingeteilt. Wesentliche Klassifikationen stellen die Folgenden dar:
IPC (International Patent Classification)
Die wichtigste Patentklassifikation ist die International Patent Classification (Internationale Patentklassifikation, IPC). Sie begründet sich durch das internationale Übereinkommen von Straßburg von 1971, das 1975 in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen ist gültig für alle Vertragsstaaten der Pariser Übereinkunft zum Schutz gewerblichen Eigentums (Paris Convention). Bis Januar 2000 hatten sich 45 Staaten dem Übereinkommen von Straßburg angeschlossen, insgesamt nutzen die Patentämter von rund 90 Staaten die Internationale Patentklassifikation zur Klassifizierung der eingehenden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen.
Der Vorteil dieser Klassifikation für den Recherchierenden liegt darin, daß Patentanmeldungen nahezu weltweit nach demselben Schema klassifiziert werden. Dies verkürzt die Recherchevorbereitung erheblich.
Jedoch werden die nach der IPC klassifizierten Dokumente, nicht der neuesten Version angepaßt. Dies gilt für nahezu alle offiziellen und kommerziellen Datenbanken, die IPC verwenden. Für Recherchen bedeutet das, daß man auch die älteren Versionen der IPC benutzen muß, um ein Sachgebiet zeitlich komplett zu erfassen, nicht nur die Aktuellste.
ECLA (Europäische Patentklassifikation des Europäischen Patentamtes)
Das europäische Pendant zur IPC stellt die ECLA dar und wird u.a. in den esp@cenet-Datenbanken verwendet. Sie ist detaillierter als die Klassifikation nach IPC.
Die ECLA wird - im Gegensatz zu IPC und anderen Klassifikationen - kontinuierlich erweitert und neuen Erkenntnissen angepaßt. Zudem werden die Klassifizierungen der Patentdokumente in den Datenbanken ebenfalls entsprechend adaptiert.
Für Recherchen mittels ECLA reicht die Eingabe der aktuellen Klassifikationscodes aus. Da ältere Dokumente gegebenenfalls umklassifiziert wurden, erfasst man den gesamten Zeitraum.
USPC (Patentklassifikation des Patentamtes der Vereinigten Staaten)
Wird in den Datenbanken des US-Patentamtes eingesetzt.
Host-,Datenbank- und Fachspezifische Klassifikationen
z.B. der Derwent Datenbank WPI-World Patent Index.(DB-spezifisch),Chemieklassifikation bzw. Index nach Markush.
Für eine effektive Benutzung der speziellen Klassifikationen ist ausreichende Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Datenbanken in Kombination mit fachlichem Wissen erforderlich.
Problematik der Klassifikationen
Schutzrechte können falschen Klassifikationen zugeordnet sein, da sie subjektiv zugeordnet werden müssen. Fixe Klassifikationen verursachen oft Schwierigkeiten bei der Zuordnung von neuen Technologien.
Daher sollte bei Recherchen immer eine Recherche nach gesuchten Begriffen(Begriffsrecherche) und eine nach der Einordnung einer Technologie in die Klassifikationen durchgeführt werden(Klassifikationsrecherche).
Die Ermittlung der geeigneten Klassifikationssymbole kann oftmals mittels Klassifikationsdatenbanken erfolgen, die als Ergebnis einer Begriffsrecherche entsprechende Klassifikationssymbole vorschlagen. Alternativ kann auch eine Recherche nach bestimmten Begriffen in der eigentlichen Patentdatenbank durchführen, einzelne gefundene Patentdokumente auf ihre Relevanz überprüfen und die in den Dokumenten enthaltenen Klassen für weitere Recherchen nutzen.
Nizza-Klassifikation zur Festlegung des Anwendungsbereiches der Marke und Wiener-Klassifikation zu den Bildbestandteilen von Marken
Nizza-Klassifikation
Mittels dieser Klassifikation werden Marken bei ihrer Anmeldung hinsichtlich der Güter und Dienstleistungen, auf die sie angewendet werden sollen, klassifiziert. Die Nizza-Klassifikation wird - wie die IPC - von der WIPO verwaltet und ist Bestandteil des internationalen Übereinkommens von Nizza (NIZZA Convention) aus dem Jahre 1957. Der Beitritt zum Nizza-Abkommen steht allen Staaten der Pariser Verbandsübereinkunft für gewerbliches Eigentum (Paris Convention) offen.
Der internationale Charakter der Klassifikation vereinfacht Recherchen über Staatsgrenzen hinweg erheblich: im Juli 2001 waren 66 Staaten Mitglieder des Abkommen, benutzt wird die Klassifikation jedoch von rund 90 nationalen Markenämtern, der WIPO und drei weiteren Organisationen, z.B. dem Europäischen Markenamt.
Die Nizza-Klassifikation besteht aus 34 Klassen von Gütern und 8 Klassen von Dienstleistungen, ergänzt durch Erklärungen der Güter und eine Liste von 10.000 Begriffen zu Gütern und 1.000 Begriffen zu Dienstleistungen. Die EURONICE genannte Klassifikation des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) umfaßt die Nizza-Klassifikation und ca. 6750 Begriffe in jeder der Amtssprachen. Damit trägt sie erheblich zur Reduzierung der amtsinternen Übersetzungskosten bei.
Bei einer Markenneuanmeldung reicht eine ausschließliche Recherche nach Nizza-Klassen nicht aus. Die Überwachungsrecherche in bestimmten Klassen für bereits eingetragene Marken, d.h. die regelmäßig wiederholte Recherche nach Klassensymbolen, in den zur Verfügung stehenden Markendatenbanken reicht in der Regel, um grob über etwaige Neuanmeldungen informiert zu sein, die eigene Rechte verletzen könnten. Da jedoch auch ähnlich klingende Anmeldungen in anderen Klassen den Wert der eigenen Marke beeinflussen können und in der Regel nur innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Neuanmeldung Widerspruch eingelegt werden kann, ist es empfehlenswert, auch Ähnlichkeitsrecherchen und zusätzliche Internetrecherchen in regelmäßigen Abständen - entsprechend der Widerspruchsfristen im Geltungsbereich der eigenen Marke - durchzuführen.
Wiener-Klassifikation
Die Wiener-Klassifikation ordnet die Bildbestandteile von Marken in einem hierarchischen System: 29 Kategorien, 144 Gruppen und 1634 Untergruppen.
Die Wiener-Klassifikation basiert auf dem multilateralen sogenannten Wiener Übereinkommen, das 1973 verabschiedet wurde und 1985 in Kraft getreten ist. Das Wiener Abkommen steht für die Mitgliedsstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft über gewerbliches Eigentum (Paris Convention) offen.
Im Juli 2001 waren 18 Länder Mitglieder des Übereinkommens von Wien (Wiener Union: Austria, Bulgaria, Kuba, France, Guinea, Kirgistan, Luxembourg, Mexiko, Niederlande, Polen, Republik Moldavien, Rumänien, Slowenien, Schweden, Trinidad und Tobago, Tunisia, Turkey, Uruguay). Markenämter in mehr als 30 Ländern, 3 Organisationen und die WIPO nutzen die Klassifikation.
Die Wiener-Klassifikation vereinfacht transnationale Recherchen. Allerdings zeigt die geringere Anzahl der Länder, in denen die Wiener-Klassifikation angewendet wird, daß diese Klassifikation für Recherchen eine geringere Bedeutung hat, bzw. nur bedingt verwendbar ist. Zudem stellen nur die wenigsten Markenämter, z.B. das deutsche Markenamt mit der Datenbank DEMASWEB, ein Suchfeld für Recherchen nach der Wiener-Klassifikation zur Verfügung.
Kommerzielle Datenbanken haben in der Regel ein Feld zur Umschreibung der Marke, in dem auch der Wiener-Klassifikationscode enthalten ist, so daß dort mit Hilfe beider Klassifikationen recherchiert werden kann.
Nizza- als auch Wiener-Klassifikation sollten bei Markenrecherchen nur vorsichtig eingesetzt werden, da sich Aussagen zur Existenz einer Marke sich durch reine Klassifikationsrecherchen nicht gewinnen lassen.
Locarno-Klassifikation für Geschmacksmuster
Die Locarno-Klassifikation basiert auf dem von der WIPO verwalteten multilateralen Abkommen mit der Bezeichnung "Locarno Abkommen" zur Einführung einer internationalen Klassifikation für Geschmacksmuster, das 1968 beschlossen wurde. Das Abkommen von Locarno steht für alle Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft offen (Paris Convention). Die Ämter der Mitgliedstaaten sind verpflichtet in allen offiziellen Dokumenten, die die Hinterlegung oder die Registrierung von Geschmacksmustern betreffen, die Klassen und Unterklassen der Locarno-Klassifikation zur Zuordnung der betroffenen Produkte zu benennen.
Im Juli 2001 hatten sich 40 Staaten (Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Demokratische Republik Korea, Deutschland, Ehemalige Yugoslawische Republik Makedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guinea, Irland, Island, Italien, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Malawi, Mexiko, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Österreich, Republik Moldavien, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slovakei, Slowenien, Spanien, Tadjikistan, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Uruguay, Ungarn, Weißrußland, Yugoslawien) dem Locarno Abkommen angeschlossen und zwei weitere Organisationen sowie die WIPO benutzen sie.
Als internationale Klassifikation vereinfacht die Locarno-Klassifikation transnationale Recherchen nach Geschmacksmustern.
Die Locarno-Klassifikation besteht aus einer Liste von 32 Klassen und 223 Unterklassen, ergänzt durch eine 6.600 Begriffe umfassende alphabetische Liste von Produkten. Die Klassifikation wird permanent fortgeschrieben und ca. alle 5 Jahre wird eine neue Version herausgegeben.
Geschmacksmusterdatenbanken stellen in der Regel ein Suchfeld für die Eingabe der Locarno-Klassen zur Verfügung. Obwohl die Klassifikation relativ übersichtlich ist, ist es - wie bei allen anderen Klassifikationen auch – ratsam immer eine kombinierte Begriffs-Klassifikationsrecherche durchzuführen.
Klassifikationen, Indexlisten, Thesauri u.ä. unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung. Bei Recherchen, insbesondere bei Überwachungsrecherchen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, sind die neuesten und die älteren Klassifikationen zu berücksichtigen, da von den Ämtern einmal klassifizierte Dokumente in der Regel nicht den neuen Klassifikationen angepaßt werden.
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